Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2026 · Anwendbar auf die Nutzung von Procequal V1 Beta durch Organisationen (B2B).
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") regeln die Nutzung der Web-Anwendung Procequal („Dienst") durch Organisationen („Kunde"). Anbieter ist [Betreiber — wird konfiguriert] (im Folgenden „Anbieter") — vollständige Anbieterkennzeichnung im Impressum.
Procequal richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG bzw. § 1 UGB. Konsumentengeschäfte im Sinne des KSchG sind ausgeschlossen.
§ 2 Vertragsgegenstand
Anbieter stellt dem Kunden Procequal als Software-as-a-Service zur Verfügung. Der Funktionsumfang ergibt sich aus dem tatsächlich freigeschalteten Stand der Plattform. Procequal befindet sich in V1 Beta; es können jederzeit neue Funktionen ergänzt oder bestehende geändert werden, soweit der vereinbarte Kernfunktionsumfang nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Procequal ist kein Medizinprodukt nach MDR (EU) 2017/745, IVDR (EU) 2017/746 oder MPG. Procequal ist keine elektronische Krankenakte, kein Patientenverwaltungssystem und kein klinisches Entscheidungsunterstützungssystem. Der Dienst ist nicht für Echtzeit-Notfall-Entscheidungen konzipiert.
§ 3 Vertragsabschluss und Aktivierung
Der Vertrag kommt durch Aktivierung der angefragten Organisation durch den Anbieter zustande. Die vorherige Anfrage erfolgt über /signup-request. Anfragen werden manuell geprüft; ein Anspruch auf Aktivierung besteht nicht.
Mit Aktivierung akzeptiert der Kunde diese AGB sowie den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß /avv in seiner zum Zeitpunkt der Aktivierung gültigen Fassung.
§ 4 Entgelt
Procequal V1 Beta wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Anbieter behält sich vor, künftige Versionen kostenpflichtig zu machen. Erhebliche Änderungen am Leistungsumfang oder an der Vergütung werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens 90 Tagen vor Wirksamwerden in Textform bzw. per E-Mail angekündigt; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall vor Wirksamwerden außerordentlich beenden.
§ 5 Verfügbarkeit und Wartung
Der Anbieter stellt den Dienst „as is" und „as available" bereit. Eine bestimmte Verfügbarkeit (Service Level Agreement) wird in V1 Beta nicht zugesichert. Der Anbieter bemüht sich um stabilen Betrieb und kommuniziert geplante Wartungsfenster nach Möglichkeit mit 48 Stunden Vorlauf. Ungeplante Ausfälle, insbesondere infolge von Drittanbieter-Problemen oder höherer Gewalt, begründen keine Schadenersatzansprüche.
§ 6 Pflichten des Kunden
- Wahrheitsgemäße Angaben bei der Org-Anfrage und bei der Pflege der Mitgliederdaten.
- Sicherer Umgang mit Zugangsdaten und Token; Meldung verlorener oder kompromittierter Konten.
- Sicherstellung, dass eingegebene Inhalte (Checklisten, Mängel, Anhänge) keine Rechte Dritter verletzen und insbesondere keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) und keine Patientendaten enthalten.
- Eigenständige rechtliche Beurteilung, ob eine konkrete Nutzung des Dienstes für den jeweiligen Anwendungsfall angemessen ist.
§ 7 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung. Soweit der Anbieter dabei im Auftrag des Kunden tätig wird, gelten zusätzlich die Bestimmungen des Auftragsverarbeitungsvertrags.
§ 8 Gewährleistung
Da der Dienst unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, beschränkt sich die Gewährleistung — soweit gesetzlich zulässig — auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Sinne der §§ 945 ff. ABGB analog. Die Gewährleistungsfrist nach § 933 ABGB bleibt unberührt.
§ 9 Haftung
Der Anbieter haftet — soweit gesetzlich zulässig — ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Personenschäden handelt.
Healthcare-spezifische Haftungsbegrenzung: Der Anbieter haftet insbesondere nicht für klinische Entscheidungen, Behandlungsfolgen oder patientenbezogene Schäden, die unmittelbar oder mittelbar aus der Nutzung des Dienstes durch den Kunden oder Dritte entstehen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die fachliche Validierung und ordnungsgemäße Anwendung aller mit dem Dienst erfassten Daten in seiner organisationsinternen Praxis.
Soweit eine Haftung dem Grunde nach besteht, ist die Höhe der Haftung — vorbehaltlich zwingenden Rechts — auf den typischen, vorhersehbaren Schaden zur Zeit des Vertragsschlusses begrenzt. Da Procequal V1 Beta unentgeltlich überlassen wird, ist die Schadenshöhe insbesondere durch das Fehlen wirtschaftlicher Gegenleistung beschränkt.
Eine zwingende Haftung nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz (PHG) sowie für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
§ 10 Vertragsdauer und Beendigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen ordentlich kündigen — der Kunde durch Org-Löschung in den Einstellungen oder per E-Mail an den Anbieter; der Anbieter mit einer Frist von 30 Tagen.
Der Anbieter darf den Vertrag außerdem mit sofortiger Wirkung außerordentlich kündigen oder den Zugang sperren bei: (a) wesentlichem Verstoß gegen § 6, (b) missbräuchlicher Nutzung, (c) länger als 90 Tage andauernder Inaktivität der Organisation.
Nach Vertragsende werden die Org-Daten 90 Tage soft-gelöscht (Wiederherstellungsfenster) und anschließend dauerhaft gelöscht; Audit-Log-Einträge werden nach der in der Datenschutzerklärung beschriebenen Frist gelöscht.
§ 11 Änderung dieser AGB
Der Anbieter darf diese AGB anpassen, soweit dies wegen rechtlicher Änderungen, neuer Funktionen oder organisatorischer Notwendigkeiten erforderlich ist. Wesentliche Änderungen werden mit einer Vorlauffrist von mindestens 30 Tagen in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb dieser Frist und nutzt den Dienst weiter, gelten die geänderten AGB als angenommen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.